Der Verbraucher ist zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn noch keine Auslieferung oder Übergabe der bestellten Ware erfolgt ist. Laut § 1 Abs. 3 Punkt 7 FernAbsG finden die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Lebensmitteln in Fernabsatzverträgen keine Anwendung. Eine erneutes in Verkehr bringen von Lebensmitteln ist laut der Hygieneverordnung verboten und somit ein Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen.

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Erfreuliche Neuigkeiten!

Die Bio-Bäckerei Ährensache wird unsere Produktion vollständig übernehmen! Das bedeutet die Qualität und Kontaminationsfreiheit bleibt genau die selbe, wie bisher!

Wir wollen so bald wie möglich loslegen, jedoch steht uns viel Arbeit bevor, um alles auf den neuen Besitzer anzupassen. Angepeilt ist die erste Woche im Januar 2024 oder sogar früher!